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Vordruck Widerspruch Ingewahrsamnahme

Amtsgericht Dannenberg / Amtsgericht Lüneburg
Amtsberg 2 - 3 / Am Markt 7
29451 Dannenberg / 21335 Lüneburg

Antrag auf nachträgliche richterliche Überprüfung der Zulässigkeit der Freiheitsentziehung

In Sachen (Name, Anschrift)

gegen

Bezirksregierung Lüneburg, Polizeidirektion, Auf der Hude 2, 21332 Lüneburg
Bundesgrenzschutzpräsidium Nord, Raaberg 6, 24576 Bad Bramstedt
(nichtzutreffendes streichen)

wird beantragt,

nachträglich festzustellen, daß die Freiheitsentziehung

von Anfang an dem Grunde nach
der Dauer nach
wegen der Behandlung während der Freiheitsentziehung

rechtswidrig war.

Der/die Betroffene wurde am um in
festgenommen, bis um vor Ort und bis um im Gefangenentransporter festgehalten und
um nach (GeSa) verbracht.

Die Freiheitsentziehung war von Anfang an unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 18 NGefAG / § 39 BGSG nicht vorgelegen haben

Die Freiheitsentziehung war unzulässig, weil nicht "unverzüglich" eine richterliche Entscheidung herbeigeführt wurde. Diese wurde nach meiner Kenntnis

überhaupt nicht beantragt
erst um beantragt

Die Art der Freiheitsentziehung war unzulässig, weil (mangelhafte Unterbringung, insbesondere Käfighaltung, Massenzellen, Festhalten im Freien oder im Transporter, unwürdige Haftbedingungen, Verpflegung, Benachrichtigung von Vertrauenspersonen....)

 

Unterschrift

 

ggf. weitere Begründung auf der Rückseite oder weiteren Blättern