Letzte Aktualisierung: 2007-10-02

Pressemitteilung des AntiAtomPlenums Göttingen, 2. Oktober 2007

Polizei macht Observation „ungeschehen”

Erfolgreiche Klage gegen präventive Überwachung eines Atomkraftgegners

Beim heutigen Erörterungstermin am Verwaltungsgericht Göttingen wurde eine Entscheidung mit Signalwirkung für die polizeiliche Praxis getroffen. Nachdem der Richter seine Einschätzung zum Observationsfall des klagenden Göttinger Atomkraftgegners erörtert hatte, zog die Polizeidirektion ihre diesbezügliche Anordnung aus dem Jahr 2003 zurück. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des zu Grunde liegenden Niedersächsischen Polizeigesetzes (§§ 34 und 35) bleiben weiterhin bestehen.

Am heutigen 2. Oktober wurde am Verwaltungsgericht Göttingen erstmals über die Klage eines Atomkraftgegners verhandelt. Der 27-jährige Physikstudent Daniel H. hatte gegen eine zweiwöchige Observation und den Einsatz verdeckter technischer Hilfsmittel im Jahr 2004 geklagt. Diese waren von der Polizeidirektion Göttingen auf Grund der Paragrafen 34 und 35 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NSOG) angeordnet worden. Gegen eine Telefonüberwachung war er bereits erfolgreich gerichtlich vorgegangen.

Rückzug auf ganzer Linie

Die Polizeivertreter sahen sich heute gezwungen, die Anordnung zur Überwachung rückwirkend zurückzuziehen und alle gespeicherten Daten zu löschen, nachdem das Gericht erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit geäußert hatte. In allen verfahrensrelevanten Punkten teilte der Richter die Bedenken des Klägers: Der Anordnung fehle die im Gesetz notwendig vorgeschriebene Begründung, außerdem basiere sie auf einer fehlerhaften Gefahrenprognose. Selbst die prognostizierten Straftaten seien nicht „von erheblicher Bedeutung”, wie im Gesetz vorgesehen. Weil schon jeder einzelne dieser Punkte vermutlich zum Gewinn der Klage ausgereicht hätte, sei eine Überprüfung beim Bundesverfassung nicht nötig. Die Rechtmäßigkeit des NSOG ließ der Richter damit bewusst im Raum stehen.

Das AntiAtomPlenum Göttingen begrüßt zwar diesen Dämpfer gegen polizeiliche Willkürmaßnahmen. Die Erfahrung zeige jedoch, dass die Polizei auch andere Wege finden werde, ihren Verfolgungswahn auszuleben. Wie um diesen Verdacht zu bestätigen, stand auch die heutige Verhandlung unter Polizeibeobachtung. Bis zu acht zivile und uniformierte PolizeibeamtInnen in drei Fahrzeugen patrouillierten um das Gerichtsgebäude.

Kontakt:
AntiAtomPlenum Göttingen
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