Letzte Aktualisierung: 2005

Pressemitteilungen zum Observationsskandal

 

1. Pressemitteilung vom 5.07.2005

2. Pressemitteilung vom 12.07.2005 - Betroffener reicht Klage ein

3. Pressemitteilung vom 15.07.2005 - Weitere Details zum Überwachungsfall

4. Pressemitteilung vom 18.07.2005 - Was geschah wirklich in Göttingen am Tag X?

5. Pressemitteilung vom 23.09.2005 - Observierter geht in die Offensive

6. Pressemitteilung vom 6.10.2005 - Polizei setzt skandalöse Überwachung fort

 


6. Pressemitteilung vom 6.10.2005

Polizei setzt skandalöse Überwachung fort

Ungeachtet des Skandals um die Observation des Physikstudenten Daniel H.
setzt die Göttinger Polizei ihre Überwachungsmaßnahmen gegen die lokale
Anti-Atom-Szene fort.

Wie eine Anfrage bei der Datenschutzstelle der Polizeidirektion Göttingen
ergab, war der im November 2004 betroffene Daniel H. auch noch Monate nach
der inzwischen als rechtswidrig eingestuften Maßnahme im Visier verdeckter
Ermittler. So sind seine Daten z.B. bei drei nicht näher genannten
Versammlungen im Januar, April und Mai 2005 gespeichert worden, ohne dass
er dies mitbekommen hatte. Am 2.Mai war er zudem als Besucher einer
„Veranstaltung“ registriert worden.

Auch das Göttinger Anti-Atom-Plenum (AAP)ist wieder von Bespitzelung
betroffen.
Teilnehmer der wöchentlichen Sitzungen des AAP identifizierten am 28.Sept.
mindestens zwei zivile Polizeibeamte, die aus 50 bzw. 100 Meter Entfernung
den Eingang zum Versammlungsort eine halbe Stunde lang beobachteten.

Schon im Zusammenhang mit der Observation 2004 war das öffentliche Treffen
regelmäßig unter Beobachtung. über jeden mutmaßlichen Teilnehmer wurde in
der Polizeiakte eine Personenbeschreibung erstellt.
 Das AAP wurde damals von Polizei und Amtsgericht als militant eingestuft
wegen eines Party-Plakates, auf dem Autoreifen und Regenschirme abgebildet
waren und wegen der Ankündigung, der Castor möge „im Göttinger
Widerstandsdschungel gnadenlos stecken bleiben“.

Das Anti-Atom-Plenum fühlt sich von der penetranten Bespitzelung langsam
genervt und belästigt. „Die Göttinger Polizei sollte sich daran gewöhnt,
dass sich im Anti-Atom-Plenum seit zehn Jahren ganz legal und öffentlich
AtomkraftgegnerInnen treffen und dass Protest gegen die Nutzung der
Atomenergie legitim und notwendig ist.

Wir fordern eine Offenlegung, in welchem Umfang und auf welcher Grundlage
gegen das Anti-Atom-Plenum Ermittlungen laufen!

Zur Zeit bereitet das AAP einen Vortrag zur Situation im Atommüll-Lager Asse
bei Wolfenbüttel vor. Der nächste Castor wird für Anfang November erwartet.


Das Anti-Atom-Plenum wird auch weiter über den aktuellen Stand informieren.

Mit frdl. Grüßen

--
AntiAtomPlenum Göttingen
c/o Buchladen "Rote Straße"
Nikolaikirchhof 7,
37073 Göttingen

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5. Pressemitteilung vom 23.09.2005

Observierter geht in die Offensive

Der Skandal um die zweiwöchige Observation eines Göttinger
Atomkraftgegners zieht weitere Kreise. Nachdem das Landgericht die
Telefonüberwachung für rechtswidrig erklärt hat, stehen nun die Paragrafen
34 und 35 des Nds.SOG (präventive längerfristige Observation, bzw. Einsatz
technischer Mittel und Bildaufnahmen ohne konkreten Verdacht) im Blickpunkt.


Dagegen hat Daniel H. über seinen Anwalt Johannes Hentschel  nun Klage beim
Verwaltungsgericht Göttingen eingereicht.
Zusätzlich erstattet er Strafanzeige gegen den Pressesprecher der Göttinger
Polizei wegen übler Nachrede bzw. Verleumdung.

Hintergrund:
Der Physikstudent Daniel H. war im Vorfeld des Castortransports im November
2004 zwei Wochen lang von der Polizei vorbeugend observiert und abgehört
worden, ohne dass ein konkreter Verdacht gegen ihn vorlag. Als Legitimation
dienten die Paragrafen 33a, 34 und 35 des Niedersächsischen Polizeigesetzes
(SOG). Das Landgericht hat im Juli der Beschwerde gegen die
Telefonüberwachung stattgegeben mit Hinweis auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das den Paragrafen 33a insgesamt für
grundrechtswidrig einstufte.

Anwalt Hentschel sieht daher auch bei der jetzigen Klage gute
Erfolgsaussichten. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist durch
Observieren der Wohnung ebenso berührt wie beim Abhören des Telefons.
Zudem ist auch hier der Gesetzestext viel zu unbestimmt formuliert und
überschreitet die Gesetzgebungskompetenz des Landes.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Klage regt Hentschel daher an,
zunächst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, das
klären müsse, in wie weit die Paragrafen 34 und 35 eine Verletzung des
Grundgesetzes darstellen. Der Göttinger Observationsskandal könnte also
dazu führen, dass weitere Teile des Niedersächsischen Polizeigesetzes
gekippt
werden.


Eine Strafanzeige richtet Daniel H. gegen Polizeisprecher Helmut Latermann.
Dieser hatte im Juli 2005 wiederholt und wider besseres Wissen die
Behauptung verbreitet, Daniel H. hätte die Absicht gehabt, ein altes Auto
auf die Schienen zu stellen, um den Castorzug aufzuhalten - was die Polizei
durch ihre Observation vereitelt hätte. Weder die zweiwöchige Beobachtung
noch die nachträglichen Untersuchungen hatten aber irgendwelche Hinweise auf
einen
solchen Plan geliefert. Die in Rundfunkinterviews verbreitete Unterstellung
des
Pressesprechers stellt Daniel H. in ein herabwürdigendes und kriminelles
Licht.

Eine Sprecherin des AntiAtomPlenums Göttingen: "Eine solche ungeheuerliche
Behauptung diskreditiert auch die gesamte AntiAtomBewegung, in der immer
gröáter Wert darauf gelegt wird, niemanden zu gefährden. Im Gegensatz zu
Atomlobby und Polizei treten wir doch gerade für den Gesundheitsschutz der
Bevölkerung ein."


Das AntiAtomPlenum unterstützt die Klagen und wird auch weiter über den
aktuellen Stand informieren.

Für weitere Anfragen steht Rechtsanwalt Johannes Hentschel gerne zu
Verfügung.

--
Anti-Atom-Plenum Göttingen
c/o Buchladen "Rote Straße"
Nikolaikirchhof 7,
37073 Göttingen

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4. Pressemitteilung vom 18.07.2005

Was geschah wirklich am Tag X?


3 Tage nach Veröffentlichung des Observationsskandals gegen einen Göttinger
AtomKraftGegner werden bei einer Veranstaltung im Göttinger Theater-Keller
neue Details bekannt. Sie beziehen sich auf die Nacht des Castortransports
am 7./8. November 2004. Nachdem der Göttinger Physikstudent zwei Wochen lang
ohne konkreten Verdacht zwei Wochen lang auf Schritt und Tritt von der
Polizei observiert und abgehört worden war, verschärften sie die
Überwachungsmaßnahmen am Tag X noch einmal.


Ein vom Verdächtigten und seine Begleiterin genutztes Auto wurde mit einem
Peilsender versehen. Ein Großaufgebot von Niedersächsischen Polizeibeamten
folgte dem Wagen unbemerkt bis nach Nordhessen, zusätzlich wurde auch ein
BGS-Hubschrauber mit Wärmebildkamera angefordert. Bei einer Rast beii Bebra,
drei Stunden vor Durchfahrt des Castors und rund einen Kilometer von den
Bahngleisen entfernt, griff die Polizei zu und nahm den Verdächtigten und
seine Göttinger Begleiterin in Unterbindungsgewahrsam bis der Castor Hessen
passiert hatte. Selbst gründlichste Durchsuchung der Personen, ihres Autos
und der Umgebung ließ sich kein Anhaltspunkt für irgendein Delikt
feststellen. Dies bestätigte wenige Tage späterauch die Staatsanwaltschaft
in Kassel.


Dennoch hält die Polizei bis heute an der Unterstellung fest, der
Verdächtigte hätte eine gemeingefährliche Straftat von schwerer Bedeutung
geplant und womöglich sein Auto auf die Schienen stellen und anzünden
wollen. Diese präventive Observation ohne begründeten Verdacht wird
ermöglicht durch einen umstrittenen neuen Paragrafen des Niedersächsischen
Polizeigesetzes (§33a). Seine Rechtmäßigkeit wird zurzeit beim
Verfassungsgericht geprüft. Gegen die Telefonüberwachung, bei der auch
private Gespäche seiner Mitbewohnerin ausgewertet wurden, hat der Betroffene
Beschwerde beim Amtsgericht Göttingen eingelegt.


Das AntiAtomPlenum betont nochmals, dass die Annahme, irgendein
AtomkraftGegner könnte mit dem Gedanken spielen, ein Auto auf die Schienen
zu stellen (und womöglich anzuzünden!!) völlig abwegig und eher der
Phantasie schlechter Krimiautoren zuzurechnen ist.


--
AntiAtomPlenum Göttingen
c/o Buchladen "Rote Straße"
Nikolaikirchhof 7,
37073 Göttingen

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3. Pressemitteilung vom 15.07.2005

Mit GPS-Sendern und Lauschangriff gegen Castor-Gegner in Göttingen

- Weitere Details zum Überwachungsfall und Beschwerdeverfahren -

Bei der gestrigen Informationsveranstaltung im DGB-Haus Göttingen schilderte
ein Atomkraftgegner, wie er 2 Wochen lang vom LKA observiert und abgehört
wurde. Teilgenommen hatten außerdem sein Anwalt Johannes Hentschel, ein
Sprecher des AntiAtomPlenums Göttingen, eine Vertreterin der Roten Hilfe
sowie des Komitees für Grundrechte und Demokratie (Köln). Übereistimmend
wurde die Polizeimaßnahme und das ihm zu Grunde liegende Polizeigesetz
kritisiert.

Der Physikstudent wurde laut Observationsakte bis auf die
Universitätstoilette verfolgt, sein Telefon wurde abgehört und am Auto eines
Bekannten wurde ein GPS-Sender angebracht. "Offenbar reichte die Phantasie
der Beamten weit genug, dass sie annahmen, ich wollte das Fahrzeug auf die
Schienen stellen, um den Castor-Zug anzuhalten", so der 25-jährige. Auch
recht weit hergeholt sei die Begründung für die Überwachung gewesen. So habe
im Wesentlichen ein einhellig eingestelltes Ermittlungsverfahren, die
vermutete Mitgliedschaft im AntiAtomPlenum und ein ihm zugeschriebenes
Party-Plakat für diesen schweren Eingriff in die Privatsphäre gereicht.

Rechtsanwalt Johannes Hentschel zeigte sich zuversichtlich, dass das am
Landgericht Göttingen eingereichte Beschwerdeverfahren gegen die
Telekommunikationsüberwchung Erfolg haben werde. Außerdem sei bereits eine
von diesem Fall unabhängige Klage gegen den hier angewandten Paragrafen §33a
Nds. SOG am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig, die vermutlich
auch gewonnen werde. Dieser Paragraf erlaube es, präventiv und ohne
konkreten Verdacht Personen auszuforschen und in ihren privaten
Lebensbereich einzudringen.

Der Sprecher des AntiAtomPlenums stellte klar, dass es in der
Antiatom-Bewegung den Konsens gibt, keine Menschen zu gefährden.
"Schienenblockaden werden von Atomkraftgegnern erst dann durchgeführt, wenn
es zumindest Warnhinweise für den Lokführer gibt, oft auch für die Polizei.
Die einzige Gefahr, die dann bleibt, ist die Skrupellosigkeit der Polizei,
die teilweise eindeutige Warnhinweise ignoriert." Er wies darauf hin, dass
die polizeiliche Überrumpelungstaktik voriges Jahr in Frankreich einem
Aktivisten das Leben gekostet hat.

Die Vertreterin des Komitees für Grundrechte und Demokratie verwies auf die
seit dem 11.9.2001 fortschreitende Verlagerung der Polizeikompetenzen weg
von Strafverfolgungen hin zu präventiven Maßnahmen. Die dadurch immer weiter
anschwellenden Datensammlungen beruhten meist nur auf einer "falschen"
Gesinnung oder Gruppenzugehörigkeit. Jeder Bürger werde zu einem potentiell
Verdächtigen, die ehemals rechtsstaatliche Unschuldsvermutung werde
umgekehrt.

Auch die Rote Hilfe wertete das 2003 in Niedersachsen geänderte neue
Polizeigesetz vor allem als willkürliches Ordnungsmittel gegen unliebsame
Personen und linkspolitische Gruppen.
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Für weitere Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung,
AntiAtomPlenum Göttingen

--
AntiAtomPlenum Göttingen
c/o Buchladen "Rote Straße"
Nikolaikirchhof 7,
37073 Göttingen

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2. Pressemitteilung vom 12.07.2005

Observations-Skandal in Göttingen

Betroffener reicht Klage ein

Der Göttinger Physikstudent H. staunte nicht schlecht, als ihm in einem
Brief der Polizeidirektion Göttingen mitgeteilt wurde, man habe ihn im
November 2004 zwei Wochen lang rund um die Uhr observiert und sein Telefon
abgehört. Der Zeitraum betrifft die Wochen vor dem letzten Castor-Transport.
Erst nachdem er über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen konnte, wird jetzt
das ganze Ausmaß dieser beispiellosen Polizeimaßnahme deutlich:
Unter der Vorgabe, schlimmste Angriffe der Göttinger AntiAtomBewegung gegen
den Castortransport zu erwarten, war die Observation von der Göttinger
Polizei beantragt worden. Als Ermächtigungsgrundlage diente dabei ein
umstrittener Paragraf des kürzlich geänderten (verschärften)
Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
(Paragraf 33a). Darin werden diese Maßnahmen gestattet bei Annahme drohender
"Straftaten von erheblicher Bedeutung". Jedoch hatten die Ermittler weder
irgendwelche Hinweise auf geplante Straftaten, noch ergab die zweiwöchige
Beobachtung neue Anhaltspunkte. Einzig ein wegen Geringfügigkeit und mangels
Beweisen eingestelltes Ermittlungsverfahren im Vorjahr und die angebliche
Mitgliedschaft im AntiAtomPlenum reichten dem Amtsrichter (Werner) als
Rechtfertigung aus. Anwalt Johannes Hentschel sieht dies anders: Die
Maßnahme war unzureichend begründet, eine unverhältnismäßige Einschränkung
der Grundrechte (auch von unbeteiligten Dritten). Wurzel des Übels ist die
viel zu unbestimmt formulierte Regelung im Niedersächsischen Polizeigesetz,
die auch bei leisestem Verdacht zukünftiger Handlungen des Betroffenen die
gesamten Überwachungsmaßnahmen zulässt. Hentschel hält das Gesetz in seiner
neuen Form für verfassungswidrig, auch da es die Länderkompetenz
überschreitet. Über eine Beschwerde gegen diese Verordnung berät zur Zeit
auch das Bundesverfassungsgericht.
War der Göttinger Überwachungsexzess nur ein einmaliger Ausraster
übereifriger Beamter oder ein Test, wie weit man anhand des neuen Gesetzes
gehen kann?  Hat die AntiAtomBewegung, insbesondere das Göttinger
AntiAtomPlenum, eine großangelegte Kriminalisierungskampagne zu befürchten?
Oder ist dies nur eine Spitze des Eisbergs eines verdeckten
Überwachungsapparates, der schon seit etlichen Jahren in der linken Szene
operiert: 2001 war ein verdeckter Ermittler des LKA aufgeflogen, der ein
Jahr lang unter falschem Namen im AntiAtomPlenum mitarbeitete.
Deshalb veranstaltet das AntiAtomPlenum eine Informationsveranstaltung in
Anwesenheit des Betroffenen, Rechtsanwalts Johannes Hentschel, eineM
VertreterIn des AAPs, der Roten Hilfe und des Komitees für Grundrechte und
Demokratie:
am    Do., 14. Juli 2005 um 19 Uhr
im    DGB-Haus Göttingen
     Obere Masch 10
     37073 Göttingen

Im Anschluss stehen die Anwesenden zur Diskussion und für weitere Fragen
bereit.
Drei Tage später im Theaterkeller am So., 17. Juli um 20:15 : Große
öffentliche Lesung aus der Observationsakte nebst Erlebnisberichten,
Hintergrundinfos und Vorgeschichten unter Beteiligung des AAP und Gästen...

Falls Sie weitere Fragen haben, könne Sie uns unter dieser Email-Adresse
erreichen, für weitere Termine stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
        AntiAtomPlenum Göttingen

--
AntiAtomPlenum Göttingen
c/o Buchladen "Rote Straße"
Nikolaikirchhof 7,
37073 Göttingen

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1. Pressemitteilung vom 5.07.2005

Atomkraftgegner ohne Verdacht auf Straftaten abgehört und überwacht

Beschwerdeverfahren beim Landgericht Göttingen eingereicht

Nach Bekanntwerden der mutmaßlich rechtswidrigen Abhör- und
Überwachungsmaßnahmen wurde jetzt am Landgericht Göttingen ein
Beschwerdeverfahren gegen diese Maßnahmen eingereicht. Zu diesem Thema
findet
am    Do., 14. Juli 2005 um 19 Uhr
im    DGB-Haus Göttingen
    Obere Masch 10
    37073 Göttingen
eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung statt, zu der
auch die Presse herzlich eingeladen ist.
Dort werden der Betroffene, einE VertreterIn des AntiAtomPlenums Göttingen,
der Rechtsanwalt des Betroffenen, einE VertreterIn der Roten Hilfe e.V.
sowie einE VertreterIn des Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
(angefragt) über den Fall, die Hintergründe und rechtliche Lage und zum
gesamtpolitischen Kontext der immer stärkeren Überwachungstendenzen
informieren und zur Diskussion bereit stehen.
Im Dezember letzten Jahres wurde dem Betroffenen lapidar mitgeteilt, dass er
im Vorfeld des Castor-Transportes nach Gorleben ca. 2 Wochen lang rund um
die Uhr abgehört und observiert worden sein. Die Verfassungsverträglichkeit
dieser rein präventiven Maßnahmen nach dem von CDU und FDP verabschiedeten
Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.
SOG) wird seit März vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft,
geklagt hatte dagegen ein Richter am Oberlandesgericht in Oldenburg.
Das AntiAtomPlenum würde sich über Ihren Besuch bei der Veranstaltung am 14.
Juli freuen, gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen und
Informationen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
        AntiAtomPlenum Göttingen

--
AntiAtomPlenum Göttingen
c/o Buchladen "Rote Straße"
Nikolaikirchhof 7,
37073 Göttingen

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