Solidarisch und erfolgreich (Castoren und Justiz) blockieren
Eine Menschenblockade in großem Stil ist nur finanziell tragbar, wenn möglichst wenig Bußgeld einkalkuliert werden muss. Die juristischen Konsequenzen und Kosten können aber niedrig gehalten werden, wenn folgendes beachtet wird:
Vernetzung und Koordination aller Betroffenen von juristischer Verfolgung, Sammeln von Geldern, um alle Folgekosten zu tragen, Kontaktieren der Roten Hilfe. Einheitliches taktisches juristisches Vorgehen in Absprache mit einem/r AnwältIn, keine Aussagen in schriftlicher Anhörung und vor Gericht machen, keine indirekten Schuldzugeständnisse durch vorschnelles Zahlen von Bußgeldern, Erschweren der Strafverfolgung durch Bürokratieaufwand, Einsprüche einlegen bis zum Herbeiführen von Gerichtsprozessen, Nerven durch politische Erklärungen (ohne konkrete Aussage zur Sache), kritische Prozessbeobachtung und kritische Öffentlichkeitsarbeit.
Je schwerer der Vorwurf zu beweisen ist, desto sinniger ist es, es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Gerade wenn der Vorwurf beweisbar zu Unrecht erhoben wurde, ist es wirkungsvoll, zunächst nur unbegründeten Einspruch einzulegen und den Justizirrtum erst im Gerichtsprozess von zähneknirschenden RichterInnen aufklären zu lassen (auf Kosten der Staatskasse!). Kommt es wiederholt zu Freisprüchen oder Einstellungen aufgrund mangelnder Beweise, werden die RichterInnen danach gleichgeartete Verfahren vielleicht schon einstellen, ohne die Verhandlung überhaupt noch zu eröffnen. Und das kann dann auch Leute betreffen, die vielleicht sonst verurteilt worden wären.
Daher ist es wichtig, den Justizapparat mit geschlossenem gemeinsamen Vorgehen von möglicht vielen der Betroffenen so zu nerven und zu verunsichern, dass diese Verfahren, gleichartige Verfahren und alle zukünftigen Verfahren wegen Aussichtslosigkeit oder auch nur unzumutbarem Verwaltungsaufwand eingestellt, zurückgezogen oder gar nicht erst eingeleitet werden.
Umso mehr betroffene Personen schon ohne Prozess ein Bußgeld zahlen (und/oder ihre "Schuld" einräumen), umso optimistischer sind die RichterInnen, dass auch andere Personen durch Gerichtsverfahren zu Aussagen gedrängt werden können oder doch ihren Einspruch zurückziehen durch Androhung hoher Gerichts- und Zeugenkosten. Besser als zu zahlen ist, den Gerichtstermin hinauszuschieben (wegen Klausur, Krankheit..) und Prozesswillige vorzulassen. (Ein Einspruch kann auch noch während der Verhandlung zurückgezogen werden). Es ist nicht zu empfehlen, zu beantragen, dass der Prozess in Abwesenheit deR AngeklagteN geführt werden soll, weil sie ja doch keine Aussage machen. Der Prozessverlauf sollte unbedingt kritisch mitverfolgt werden.
Diese Prozessführung wegen 24 Euro Euro pro Person mag stressig sein, aber spart insgesamt viel Geld. Alle zukünftigen von der Bundespolizei angeleierten Verfahren wegen Verstoß gegen die Eisenbahnbetriebsordnung landen in diesem armseligen Amtsgericht in Potsdam (größter Saal hat 18 Stühle). Die nur zwei zuständigen Richterinnen Ahle und Bülow dürfen es gerne als Zumutung ansehen, ständig mit sturköpfigen AtomkraftGegnerInnen um 25 Euro zu ringen und sollen solche Bußgeldverfahren zukünftig gar nicht mehr annehmen. Vielleicht hat dann die Bundespolizei auch eines Tages keinen Ehrgeiz mehr, bei Menschenblockaden Verfahren einzuleiten und überhaupt Personalien aufzunehmen.