2013-11-06

Warum "Zivis" bei Versammlungen in Göttingen obligatorisch sind und warum sie sich bis gestern nicht zu erkennen geben mussten

Heute fand ein Prozess der Anti-Atom-Initiative gegen die Polizei Göttingen vor dem Göttinger Verwaltungsgericht statt. Grund war die heimliche Bespitzelung der Versammlungen der Initiative durch Zivilbeamte. So hatten sich in mehren Fällen Zivilbeamte bei der Versammlung befunden, ohne sich als solche kenntlich gemacht zu haben. Dabei ist das Versammlungsgesetz diesbezüglich wenig missverständlich formuliert. Anwesende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben sich nach §11 der Leiterin oder dem Leiter zu erkennen zu geben.

Unterstützung für die Klage gegen die Göttinger Polizei
         vor dem Verwaltungsgericht Göttingen
Unterstützung für die Klage gegen die Göttinger Polizei vor dem Verwaltungsgericht Göttingen.

Umso erstaunlicher muten da die Aussagen des Prozessvertreters der Polizei, Matthias Scholze, an. Bei der Formulierung des Paragraphen müsse es sich um einen redaktionellen Fehler handeln. Leicht verwirrte Aussagen wie "Wir haben nicht gesagt, dass Polizeibeamte da sein müssen als Geheimdienst. Wie wollen nur nicht ihre Identität bekannt geben. (...) Deshalb ist die Vorschrift meiner Meinung nach zu eng formuliert", waren ähnlich schockierend, wie der Versuch, die Richter*innen mit skandalösen Begründungen von der Notwendigkeit der Gesetzesüberschreitung zu überzeugen. Folgen für die linke Göttinger Szene dürfte zum Beispiel diese Aussage des Herrn Scholze haben: Es gibt "ja auch Beamte die in der Szene drin sind (...), und sich deshalb auch nicht immer vorstellen können oder sollen." Vermutet haben wir es schon immer. Nun haben wir Gewissheit. Danke Herr Scholze. Als wäre dies noch nicht genug, trumpfte der Vertreter der Polizei noch mit einem weiteren Argument auf. Wie die Richter*innen sicherlich wüssten, hätten Versammlungen in Göttingen das Potential eine extreme Form annehmen zu können.

Umso erstaunlicher muten da die Aussagen des Prozessvertreters der Polizei, Matthias Scholze, an. Bei der Formulierung des Paragraphen müsse es sich um einen redaktionellen Fehler handeln. Leicht verwirrte Aussagen wie "Wir haben nicht gesagt, dass Polizeibeamte da sein müssen als Geheimdienst. Wie wollen nur nicht ihre Identität bekannt geben. (...) Deshalb ist die Vorschrift meiner Meinung nach zu eng formuliert", waren ähnlich schockierend, wie der Versuch, die Richter*innen mit skandalösen Begründungen von der Notwendigkeit der Gesetzesüberschreitung zu überzeugen. Folgen für die linke Göttinger Szene dürfte zum Beispiel diese Aussage des Herrn Scholze haben: Es gibt "ja auch Beamte die in der Szene drin sind (...), und sich deshalb auch nicht immer vorstellen können oder sollen." Vermutet haben wir es schon immer. Nun haben wir Gewissheit. Danke Herr Scholze. Als wäre dies noch nicht genug, trumpfte der Vertreter der Polizei noch mit einem weiteren Argument auf. Wie die Richter*innen sicherlich wüssten, hätten Versammlungen in Göttingen das Potential eine extreme Form annehmen zu können.

Noch obskurer wird der Fall durch eine von der Gruppe "Bürger*innen beobachten Polizei und Justiz" gemachte Videoaufzeichnung, die einen Mann zeigt, der eine Mahnwache der Initiative mindestens eine halbe Stunde lang observierte, ohne sich vorzustellen. Die Polizei Göttingen streitet ab, an dem besagten Termin einen Zivilpolizisten auf die Mahnwache angesetzt zu haben. So handelt es sich bei dieser Aussage entweder um eine gezielte Falschaussage, oder auch andere Behörden haben ein Interesse daran, die Anti-Atom-Initiative zu bespitzeln.

Wenn wundert es da noch, dass in der letzten Reihe der Zuschauenden zwei Polizeibeamte in Uniform saßen, die fleißig sich Notizen machte.